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DeutschKte 1560 Als Stellvertreter Christi hat jeder Bischof das Hirtenamt über die ihm anvertraute Teilkirche inne ; gleichzeitig aber obliegt ihm die Sorge für alle Teilkirchen , die er zusammen mit allen seinen Brüdern im Episkopat kollegial auszuüben hat . Doch wenn die einzelnen Bischöfe nur für jenen Teil der Herde , der ihnen besonders anvertraut ist , Hirten im eigentlichen Sinn sind , so sind sie doch als rechtmäßige Nachfolger der Apostel durch göttliche Einsetzung mitverantwortlich für die Missionsaufgaben der Kirche ( Pius XII. , Enz . Fidei donum)[Vgl . LG 23 ; CD 4 ; 36 ; 37 ; AG 5 ; 6 ; 38 ] .