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Satz
Kte 2487 Jede Verfehlung gegen die Gerechtigkeit und die Wahrheit bringt die Verpflichtung zur Wiedergutmachung mit sich , selbst dann , wenn ihrem Urheber Vergebung gewährt worden ist . Falls es unmöglich ist , ein Unrecht öffentlich wiedergutzumachen , muß man es insgeheim tun ; wenn der Geschädigte nicht direkt entschädigt werden kann , muß man ihm im Namen der Liebe moralische Genugtuung leisten . Die Pflicht zur Wiedergutmachung betrifft auch die Verfehlungen gegen den guten Ruf eines anderen . Diese moralische und zuweilen auch materielle Wiedergutmachung ist nach der Größe des verursachten Schadens zu bemessen . Sie ist eine Gewissenspflicht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
2487
Jede
Verfehlung
gegen
die
Gerechtigkeit
und
die
Wahrheit
bringt
die
Verpflichtung
zur
Wiedergutmachung
mit
sich
,
selbst
dann
,
wenn
ihrem
Urheber
Vergebung
gewährt
worden
ist
.
Falls
es
unmöglich
ist
,
ein
Unrecht
öffentlich
wiedergutzumachen
,
muß
man
es
insgeheim
tun
;
wenn
der
Geschädigte
nicht
direkt
entschädigt
werden
kann
,
muß
man
ihm
im
Namen
der
Liebe
moralische
Genugtuung
leisten
.
Die
Pflicht
zur
Wiedergutmachung
betrifft
auch
die
Verfehlungen
gegen
den
guten
Ruf
eines
anderen
.
Diese
moralische
und
zuweilen
auch
materielle
Wiedergutmachung
ist
nach
der
Größe
des
verursachten
Schadens
zu
bemessen
.
Sie
ist
eine
Gewissenspflicht
.
AbsIII III Verstöße gegen die Wahrheit