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Satz
Kte 2477 Die Rücksicht auf den guten Ruf eines Menschen verbietet jede Haltung und jedes Wort , die ihn ungerechterweise schädigen könnten [ Vgl . [ link ] CIC , can . 220 ] . Schuldig macht sich - des vermessenen Urteils , wer ohne ausreichende Beweise , und sei es auch nur stillschweigend , von einem Mitmenschen annimmt , er habe einen Fehltritt begangen ; - der üblen Nachrede , wer ohne objektiv gültigen Grund Fehler und Vergehen eines Mitmenschen gegenüber Personen aufdeckt , die nichts davon wissen [ Vgl . Sir 21,28. ] ; - der Verleumdung , wer durch wahrheitswidrige Aussagen dem guten Ruf anderer schadet und zu Fehlurteilen über sie Anlaß gibt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
2477
Die
Rücksicht
auf
den
guten
Ruf
eines
Menschen
verbietet
jede
Haltung
und
jedes
Wort
,
die
ihn
ungerechterweise
schädigen
könnten
[
Vgl
. [
link
] CIC ,
can
. 220 ] .
Schuldig
macht
sich
-
des
vermessenen
Urteils
,
wer
ohne
ausreichende
Beweise
,
und
sei
es
auch
nur
stillschweigend
,
von
einem
Mitmenschen
annimmt
,
er
habe
einen
Fehltritt
begangen
; -
der
üblen
Nachrede
,
wer
ohne
objektiv
gültigen
Grund
Fehler
und
Vergehen
eines
Mitmenschen
gegenüber
Personen
aufdeckt
,
die
nichts
davon
wissen
[
Vgl
.
Sir
21,28.
] ; -
der
Verleumdung
,
wer
durch
wahrheitswidrige
Aussagen
dem
guten
Ruf
anderer
schadet
und
zu
Fehlurteilen
über
sie
Anlaß
gibt
.
AbsIII III Verstöße gegen die Wahrheit