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DeutschKte 2476 Falsches Zeugnis und Meineid . Eine wahrheitswidrige Aussage ist ganz besonders schwerwiegend , wenn sie öffentlich gemacht wird . Vor einem Gericht wird sie zu einem falschen Zeugnis [ Vgl . Spr 19,9 ] , unter Eid wird sie zu einem Meineid . Diese Handlungsweisen tragen dazu bei , daß Unschuldige verurteilt oder Schuldige entlastet werden oder die Strafe , welcher der Angeklagte verfällt [ Vgl . Spr 18,5 ] , verschärft wird . Sie beeinträchtigen schwerwiegend das Rechtswesen und die Gerechtigkeit des von den Richtern gefällten Urteils .
AbsIII III Verstöße gegen die Wahrheit