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Satz
Num 36,9 Der Erbbesitz darf nicht von einem Stamm auf einen andern übergehen . Denn jeder Israelit soll fest mit dem Erbbesitz seines Stammes verbunden bleiben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Num
36,9
Der
Erbbesitz
darf
nicht
von
einem
Stamm
auf
einen
andern
übergehen
.
Denn
jeder
Israelit
soll
fest
mit
dem
Erbbesitz
seines
Stammes
verbunden
bleiben
.
36,1-13 Weitere Erbrechtsbestimmungen