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Satz
Num 36,7 Der Erbbesitz darf bei den Israeliten nicht von einem Stamm auf den andern übergehen ; denn jeder Israelit soll fest mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Num
36,7
Der
Erbbesitz
darf
bei
den
Israeliten
nicht
von
einem
Stamm
auf
den
andern
übergehen
;
denn
jeder
Israelit
soll
fest
mit
dem
Erbbesitz
seines
väterlichen
Stammes
verbunden
bleiben
.
36,1-13 Weitere Erbrechtsbestimmungen