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DeutschKte 2435 Streik ist sittlich berechtigt , wenn er ein unvermeidliches , ja notwendiges Mittel zu einem angemessenen Nutzen darstellt . Er wird sittlich unannehmbar , wenn er von Gewalttätigkeiten begleitet ist oder wenn man mit ihm Ziele verfolgt , die nicht direkt mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen oder die dem Gemeinwohl widersprechen .
AbsIV IV Wirtschaftsleben und soziale Gerechtigkeit