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DeutschKte Man unterscheidet ausgleichende [ kommutative ] von legaler Gerechtigkeit , die das betrifft , was der Bürger gerechterweise der Gemeinschaft schuldet , und von austeilender [ distributiver ] Gerechtigkeit , die regelt , was die Gemeinschaft den Bürgern im Verhältnis zu deren Beiträgen und Bedürfnissen schuldet .
AbsII II Achtung der Menschen und ihrer Güter