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DeutschKte 2408 Das siebte Gebot untersagt den Diebstahl , der darin besteht , daß man sich fremdes Gut gegen den vernünftigen Willen des Besitzers widerrechtlich aneignet . Kein Diebstahl ist es , wenn man das Einverständnis des Besitzers voraussetzen kann , oder wenn seine Weigerung der Vernunft oder der Bestimmung der Güter für alle widerspricht . So wenn in äußerster und offensichtlicher Notlage die Aneignung und der Gebrauch fremden Gutes das einzige Mittel ist , um unmittelbare Grundbedürfnisse ( wie Nahrung , Unterkunft und Kleidung ) zu befriedigen [ Vgl . GS 69,1 ] .
AbsII II Achtung der Menschen und ihrer Güter