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Satz
Kte 2408 Das siebte Gebot untersagt den Diebstahl , der darin besteht , daß man sich fremdes Gut gegen den vernünftigen Willen des Besitzers widerrechtlich aneignet . Kein Diebstahl ist es , wenn man das Einverständnis des Besitzers voraussetzen kann , oder wenn seine Weigerung der Vernunft oder der Bestimmung der Güter für alle widerspricht . So wenn in äußerster und offensichtlicher Notlage die Aneignung und der Gebrauch fremden Gutes das einzige Mittel ist , um unmittelbare Grundbedürfnisse ( wie Nahrung , Unterkunft und Kleidung ) zu befriedigen [ Vgl . GS 69,1 ] .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
2408
Das
siebte
Gebot
untersagt
den
Diebstahl
,
der
darin
besteht
,
daß
man
sich
fremdes
Gut
gegen
den
vernünftigen
Willen
des
Besitzers
widerrechtlich
aneignet
.
Kein
Diebstahl
ist
es
,
wenn
man
das
Einverständnis
des
Besitzers
voraussetzen
kann
,
oder
wenn
seine
Weigerung
der
Vernunft
oder
der
Bestimmung
der
Güter
für
alle
widerspricht
.
So
wenn
in
äußerster
und
offensichtlicher
Notlage
die
Aneignung
und
der
Gebrauch
fremden
Gutes
das
einzige
Mittel
ist
,
um
unmittelbare
Grundbedürfnisse
(
wie
Nahrung
,
Unterkunft
und
Kleidung
)
zu
befriedigen
[
Vgl
.
GS
69,1
] .
AbsII II Achtung der Menschen und ihrer Güter