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DeutschKte 2405 Materielle oder immaterielle Produktionsgüter - wie z . B . Ländereien oder Fabriken , Fachwissen oder Kunstfertigkeiten - sollen von ihren Besitzern gut verwaltet werden , damit der Gewinn , den sie abwerfen , möglichst vielen zugute kommt . Die Eigentümer von Gebrauchs - und Konsumgütern sollen sie mit Maß verwenden und den besten Teil davon Gästen , Kranken und Armen vorbehalten .
AbsI I Bestimmung der irdischen Güter für alle Menschen und das Recht auf Privateigentum