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DeutschKte 2403 Das Recht auf das Privateigentum , das man sich selbst erarbeitet oder von andern geerbt oder geschenkt bekommen hat , hebt die Tatsache nicht auf , daß die Erde ursprünglich der ganzen Menschheit übergeben worden ist . Daß die Güter für alle bestimmt sind , bleibt vorrangig , selbst wenn das Gemeinwohl erfordert , das Recht auf und den Gebrauch von Privateigentum zu achten .
AbsI I Bestimmung der irdischen Güter für alle Menschen und das Recht auf Privateigentum