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Satz
Kte 2386 Möglicherweise ist einer der beiden Gatten das unschuldige Opfer der durch das Zivilgesetz ausgesprochenen Scheidung . In diesem Fall vestößt er nicht gegen das sittliche Gebot . Es besteht ein beträchtlicher Unterschied zwischen dem Ehepartner , der sich redlich bemüht hat , dem Sakrament der Ehe treu zu bleiben , und ungerechterweise verlassen wird , und demjenigen , der durch ein schweres Vergehen eine kirchenrechtlich gültige Ehe zerstört [ Vgl . FC 84 ] .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
2386
Möglicherweise
ist
einer
der
beiden
Gatten
das
unschuldige
Opfer
der
durch
das
Zivilgesetz
ausgesprochenen
Scheidung
.
In
diesem
Fall
vestößt
er
nicht
gegen
das
sittliche
Gebot
.
Es
besteht
ein
beträchtlicher
Unterschied
zwischen
dem
Ehepartner
,
der
sich
redlich
bemüht
hat
,
dem
Sakrament
der
Ehe
treu
zu
bleiben
,
und
ungerechterweise
verlassen
wird
,
und
demjenigen
,
der
durch
ein
schweres
Vergehen
eine
kirchenrechtlich
gültige
Ehe
zerstört
[
Vgl
. FC 84 ] .
AbsIV IV Verstöße gegen die Würde der Ehe