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Satz
Num 15,29 Für die einheimischen Israeliten und für die Fremden , die bei ihnen leben , gilt das gleiche Gesetz , wenn jemand etwas aus Versehen tut .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Num
15,29
Für
die
einheimischen
Israeliten
und
für
die
Fremden
,
die
bei
ihnen
leben
,
gilt
das
gleiche
Gesetz
,
wenn
jemand
etwas
aus
Versehen
tut
.
15,1-41 Opfer und Sühne