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Satz
Kte 2383 Die Trennung der Gatten unter Beibehaltung des Ehebandes kann in gewissen Fällen , die das kanonische Recht vorsieht , berechtigt sein [ Vgl . [ link ] CIC , cann . 1151-1155 ] . Falls die zivile Scheidung die einzige Möglichkeit ist , gewisse legitime Rechte , die Sorge für die Kinder oder das ererbte Vermögen zu sichern , darf sie in Kauf 4 genommen werden und ist dann keine sittliche Verfehlung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
2383
Die
Trennung
der
Gatten
unter
Beibehaltung
des
Ehebandes
kann
in
gewissen
Fällen
,
die
das
kanonische
Recht
vorsieht
,
berechtigt
sein
[
Vgl
. [
link
] CIC ,
cann
. 1151-1155 ] .
Falls
die
zivile
Scheidung
die
einzige
Möglichkeit
ist
,
gewisse
legitime
Rechte
,
die
Sorge
für
die
Kinder
oder
das
ererbte
Vermögen
zu
sichern
,
darf
sie
in
Kauf
4
genommen
werden
und
ist
dann
keine
sittliche
Verfehlung
.
AbsIV IV Verstöße gegen die Würde der Ehe