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DeutschKte 2378 Das Kind ist nicht etwas Geschuldetes , sondern ein Geschenk . Das vorzüglichste Geschenk der Ehe ist also eine menschliche Person . Das Kind darf nicht als Eigentum angesehen werden , so als könnte man ein Recht auf das Kind beanspruchen . In diesem Bereich besitzt einzig das Kind eigentliche Rechte : das Recht , die Frucht des spezifischen Aktes der ehelichen Hingabe seiner Eltern zu sein und das Recht , vom ersten Augenblick seiner Empfängnis an als Person geachtet zu werden ( DnV 2,8 ) .
AbsIII III Eheliche Liebe