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Satz
Kte 2372 Der Staat ist für das Wohl der Bürger verantwortlich . Aus diesem Grund ist er berechtigt , auf das Bevölkerungswachstum einzuwirken . Er darf das mittels einer taktvollen objektiven Information tun , nicht aber auf autoritäre Weise und durch Ausübung von Zwang . Er darf sich nicht über den freien Entschluß der Gatten hinwegsetzen , welche die erste Verantwortung für die Zeugung und Erziehung ihrer Kinder tragen [ Vgl . HV 23 ; PP 37 ] . Er ist nicht berechtigt , der Moral widersprechende Mittel zur Regelung des Bevölkerungswachstums zu begünstigen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
2372
Der
Staat
ist
für
das
Wohl
der
Bürger
verantwortlich
.
Aus
diesem
Grund
ist
er
berechtigt
,
auf
das
Bevölkerungswachstum
einzuwirken
.
Er
darf
das
mittels
einer
taktvollen
objektiven
Information
tun
,
nicht
aber
auf
autoritäre
Weise
und
durch
Ausübung
von
Zwang
.
Er
darf
sich
nicht
über
den
freien
Entschluß
der
Gatten
hinwegsetzen
,
welche
die
erste
Verantwortung
für
die
Zeugung
und
Erziehung
ihrer
Kinder
tragen
[
Vgl
. HV 23 ; PP 37 ] .
Er
ist
nicht
berechtigt
,
der
Moral
widersprechende
Mittel
zur
Regelung
des
Bevölkerungswachstums
zu
begünstigen
.
AbsIII III Eheliche Liebe