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DeutschKte 2368 Ein besonderer Aspekt dieser Verantwortung betrifft die Empfängnisregelung . Aus berechtigten Gründen dürfen die Eheleute für Abstände zwischen den Geburten ihrer Kinder sorgen wollen . Es ist an ihnen , zu prüfen , ob ihr Wunsch nicht auf Egoismus beruht , sondern der angebrachten Großmut einer verantwortlichen Elternschaft entspricht . Außerdem werden sie ihr Verhalten nach den objektiven Maßstäben der Sittlichkeit regeln : Wo es sich um den Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebens handelt , hängt die sittliche Qualität der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive ab , sondern auch von objektiven Kriterien , die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren . Das ist nicht möglich ohne aufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit ( GS 51,3 ) .
AbsIII III Eheliche Liebe