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DeutschKte 2364 Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe , vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt , wird durch den Ehebund , das heißt durch ein unwiderrufliches personales Einverständnis , gestiftet ( GS 48,1 ) . Die Ehegatten schenken sich einander endgültig und ganz . Sie sind nicht mehr zwei , sondern bilden fortan ein einziges Fleisch . Der von den Ehegatten in Freiheit geschlossene Bund verpflichtet sie , an seiner Einheit und Unauflöslichkeit fest zu halte & . Was aber Gott verbunden hat , das darf der Mensch nicht trennen ( Mk 10,9 ) [ Vgl . Mt 19 , 1-12 ; 1 Kor 7. 10-11 ] .
AbsIII III Eheliche Liebe