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Satz
Kte 2352 Masturbation ist die absichtliche Erregung der Geschlechtsorgane , mit dem Ziel , geschlechtliche Lust hervorzurufen . Tatsache ist , daß sowohl das kirchliche Lehramt in seiner langen und stets gleichbleibenden Überlieferung als auch das sittliche Empfinden der Gläubigen niemals gezögert haben , die Masturbation als eine in sich schwere ordnungswidrige Handlung zu brandmarken , weil der frei gewollte Gebrauch der Geschlechtskraft , aus welchem Motiv er auch immer geschieht , außerhalb der normalen ehelichen Beziehungen seiner Zielsetzung wesentlich widerspricht . Der um ihrer selbst willen gesuchten geschlechtlichen Lust fehlt die von der sittlichen Ordnung geforderte geschlechtliche Beziehung , jene nämlich , die den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe realisiert ( CDF , Erkl . Persona humana 9 ) . Um ein ausgewogenes Urteil über die sittliche Verantwortung jener , die sich hierin verfehlen , zu bilden und um die Seelsorge danach auszurichten , soll man affektive Unreife , die Macht eingefleischter Gewohnheiten , Angstzustände und weitere psychische oder gesellschaftliche Faktoren berücksichtigen , welche die moralische Schuld vermindern oder sogar aufheben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
2352
Masturbation
ist
die
absichtliche
Erregung
der
Geschlechtsorgane
,
mit
dem
Ziel
,
geschlechtliche
Lust
hervorzurufen
.
Tatsache
ist
,
daß
sowohl
das
kirchliche
Lehramt
in
seiner
langen
und
stets
gleichbleibenden
Überlieferung
als
auch
das
sittliche
Empfinden
der
Gläubigen
niemals
gezögert
haben
,
die
Masturbation
als
eine
in
sich
schwere
ordnungswidrige
Handlung
zu
brandmarken
,
weil
der
frei
gewollte
Gebrauch
der
Geschlechtskraft
,
aus
welchem
Motiv
er
auch
immer
geschieht
,
außerhalb
der
normalen
ehelichen
Beziehungen
seiner
Zielsetzung
wesentlich
widerspricht
.
Der
um
ihrer
selbst
willen
gesuchten
geschlechtlichen
Lust
fehlt
die
von
der
sittlichen
Ordnung
geforderte
geschlechtliche
Beziehung
,
jene
nämlich
,
die
den
vollen
Sinn
gegenseitiger
Hingabe
als
auch
den
einer
wirklich
humanen
Zeugung
in
wirklicher
Liebe
realisiert
( CDF ,
Erkl
.
Persona
humana
9 ) .
Um
ein
ausgewogenes
Urteil
über
die
sittliche
Verantwortung
jener
,
die
sich
hierin
verfehlen
,
zu
bilden
und
um
die
Seelsorge
danach
auszurichten
,
soll
man
affektive
Unreife
,
die
Macht
eingefleischter
Gewohnheiten
,
Angstzustände
und
weitere
psychische
oder
gesellschaftliche
Faktoren
berücksichtigen
,
welche
die
moralische
Schuld
vermindern
oder
sogar
aufheben
.