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Satz
Kte 2321 Das Verbot des Mordes hebt nicht das Recht auf einen ungerechten Angreifer unschädlich zu machen . Die Notwehr ist für solche die für das Leben anderer oder für das Gemeinwohl verantwortlich sind , eine schwerwiegende Pflicht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
2321
Das
Verbot
des
Mordes
hebt
nicht
das
Recht
auf
einen
ungerechten
Angreifer
unschädlich
zu
machen
.
Die
Notwehr
ist
für
solche
die
für
das
Leben
anderer
oder
für
das
Gemeinwohl
verantwortlich
sind
,
eine
schwerwiegende
Pflicht
.
AbsIV Kurztexte