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DeutschKte 2316 Waffenerzeugung und Waffenhandel betreffen das Gemeinwohl der Nationen und der internationalen Gemeinschaft . Deshalb hat der Staat das Recht und die Pflicht , sie gesetzlich zu regeln . Kurzfristige private oder kollektive Interessen rechtfertigen nicht Unternehmungen , die Gewalttätigkeit und die Auseinandersetzungen zwischen den Nationen schüren und die internationale Rechtsordnung gefährden .
AbsIII III Aufrechterhaltung des Friedens