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DeutschKte 2313 Die Zivilbevölkerung , die verwundeten Soldaten und die Kriegsgefangenen sind zu achten und mit Menschlichkeit zu behandeln . Handlungen , die mit Wissen und Willen gegen das Völkerrecht und seine allgemeingültigen Grundsätze verübt werden , sowie Befehle , solche Handlungen auszuführen , sind Verbrechen . Blinder Gehorsam ist kein ausreichender Entschuldigungsgrund für jene , die sich solchen Befehlen fügen . So ist die Ausrottung eines Volkes , einer Nation oder einer ethnischen Minderheit als eine Todsünde zu verurteilen . Man ist sittlich verpflichet , sich Befehlen , die einen Völkermord anordnen , zu widersetzen .
AbsIII III Aufrechterhaltung des Friedens