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DeutschKte 2310 Die staatlichen Behörden haben in diesem Fall das Recht und die Pflicht , den Bürgern die zur nationalen Verteidigung notwendigen Verpflichtungen aufzuerlegen . Diejenigen , die sich als Militärangehörige in den Dienst ihres Vaterlandes stellen , verteidigen die Sicherheit und Freiheit der Völker . Wenn sie ihre Aufgabe richtig erfüllen , tragen sie zum Gemeinwohl der Nation und zur Erhaltung des Friedens bei [ Vgl . GS 79,5. ] .
AbsIII III Aufrechterhaltung des Friedens