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Satz
Kte 2308 Jeder Bürger und jeder Regierende ist verpflichtet , sich für die Vermeidung von Kriegen tätig einzusetzen . Solange allerdings die Gefahr von Krieg besteht und solange es noch keine zuständige internationale Autorität gibt , die mit entsprechenden Mitteln ausgestattet ist , kann man , wenn alle Möglichkeiten einer friedlichen Regelung erschöpft sind , einer Regierung das Recht auf sittlich erlaubte Verteidigung nicht absprechen ( GS 79,4 ) .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
2308
Jeder
Bürger
und
jeder
Regierende
ist
verpflichtet
,
sich
für
die
Vermeidung
von
Kriegen
tätig
einzusetzen
.
Solange
allerdings
die
Gefahr
von
Krieg
besteht
und
solange
es
noch
keine
zuständige
internationale
Autorität
gibt
,
die
mit
entsprechenden
Mitteln
ausgestattet
ist
,
kann
man
,
wenn
alle
Möglichkeiten
einer
friedlichen
Regelung
erschöpft
sind
,
einer
Regierung
das
Recht
auf
sittlich
erlaubte
Verteidigung
nicht
absprechen
(
GS
79,4
) .