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Satz
Kte 2301 Die Autopsie von Leichen zur gerichtlichen Untersuchung oder zur wissenschaftlichen Forschung ist sittlich zulässig . Die unentgeltliche Organspende nach dem Tode ist erlaubt und kann verdienstvoll sein . Die Kirche gestattet die Einäscherung , sofern diese nicht den Glauben an die Auferstehung des Fleisches in Frage stellen will [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1176 , §3 ] .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
2301
Die
Autopsie
von
Leichen
zur
gerichtlichen
Untersuchung
oder
zur
wissenschaftlichen
Forschung
ist
sittlich
zulässig
.
Die
unentgeltliche
Organspende
nach
dem
Tode
ist
erlaubt
und
kann
verdienstvoll
sein
.
Die
Kirche
gestattet
die
Einäscherung
,
sofern
diese
nicht
den
Glauben
an
die
Auferstehung
des
Fleisches
in
Frage
stellen
will
[
Vgl
. [
link
] CIC ,
can
. 1176 , §3 ] .
AbsI I Die Achtung vor dem menschlichen Leben