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DeutschKte 2301 Die Autopsie von Leichen zur gerichtlichen Untersuchung oder zur wissenschaftlichen Forschung ist sittlich zulässig . Die unentgeltliche Organspende nach dem Tode ist erlaubt und kann verdienstvoll sein . Die Kirche gestattet die Einäscherung , sofern diese nicht den Glauben an die Auferstehung des Fleisches in Frage stellen will [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1176 , §3 ] .
AbsI I Die Achtung vor dem menschlichen Leben