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DeutschKte 2279 Selbst wenn voraussichtlich der Tod unmittelbar bevorsteht , darf die Pflege , die man für gewöhnlich einem kranken Menschen schuldet , nicht abgebrochen werden . Schmerzlindernde Mittel zu verwenden , um die Leiden des Sterbenden zu erleichtern selbst auf die Gefahr hin , sein Leben abzukürzen , kann sittlich der Menschenwürde entsprechen , falls der Tod weder als Ziel noch als Mittel gewollt , sondern bloß als unvermeidbar vorausgesehen und in Kauf genommen wird . Die Betreuung des Sterbenden ist eine vorbildliche Form selbstloser Nächstenliebe ; sie soll aus diesem Grund gefördert werden .
AbsI I Die Achtung vor dem menschlichen Leben