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Satz
Kte 2272 Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen . Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation . Wer eine Abtreibung vornimmt , zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu ( [ link ] CIC , can . 1398 ) , so daß sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt 1463 ( [ link ] CIC , can . 1314 ) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen [ Vgl . [ link ] CIC , cann . 1323-1324. ] . Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen ; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf , der dem unschuldig getöteten Kind , seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
2272
Die
formelle
Mitwirkung
an
einer
Abtreibung
ist
ein
schweres
Vergehen
.
Die
Kirche
ahndet
dieses
Vergehen
gegen
das
menschliche
Leben
mit
der
Kirchenstrafe
der
Exkommunikation
.
Wer
eine
Abtreibung
vornimmt
,
zieht
sich
mit
erfolgter
Ausführung
die
Tatstrafe
der
Exkommunikation
zu
( [
link
] CIC ,
can
. 1398 ) ,
so
daß
sie
von
selbst
durch
Begehen
der
Straftat
eintritt
1463 ( [
link
] CIC ,
can
. 1314 )
unter
den
im
Recht
vorgesehenen
Bedingungen
[
Vgl
. [
link
] CIC ,
cann
.
1323-1324.
] .
Die
Kirche
will
dadurch
die
Barmherzigkeit
nicht
einengen
;
sie
zeigt
aber
mit
Nachdruck
die
Schwere
des
begangenen
Verbrechens
und
den
nicht
wieder
gutzumachenden
Schaden
auf
,
der
dem
unschuldig
getöteten
Kind
,
seinen
Eltern
und
der
ganzen
Gesellschaft
angetan
wird
.