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Satz
Kte 2237 Die politischen Autoritäten sind verpflichtet , die Grundrechte der menschlichen Person zu achten . Sie sollen die Gerechtigkeit menschlich ausüben und dabei das Recht eines jeden , besonders das der Familien und Bedürftigen , achten . Die staatsbürgerlichen Rechte dürfen und sollen gemäß den Erfordernissen des Gemeinwohls gewährt werden . Die öffentlichen Gewalten dürfen sie nicht ohne berechtigten und angemessenen Grund außer Kraft setzen . Die Ausübung der politischen Rechte soll das Gemeinwohl der Nation und der menschlichen Gesellschaft fördern .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
2237
Die
politischen
Autoritäten
sind
verpflichtet
,
die
Grundrechte
der
menschlichen
Person
zu
achten
.
Sie
sollen
die
Gerechtigkeit
menschlich
ausüben
und
dabei
das
Recht
eines
jeden
,
besonders
das
der
Familien
und
Bedürftigen
,
achten
.
Die
staatsbürgerlichen
Rechte
dürfen
und
sollen
gemäß
den
Erfordernissen
des
Gemeinwohls
gewährt
werden
.
Die
öffentlichen
Gewalten
dürfen
sie
nicht
ohne
berechtigten
und
angemessenen
Grund
außer
Kraft
setzen
.
Die
Ausübung
der
politischen
Rechte
soll
das
Gemeinwohl
der
Nation
und
der
menschlichen
Gesellschaft
fördern
.