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DeutschKte 2229 Als Erstverantwortliche für die Erziehung ihrer Kinder haben die Eltern das Recht , für sie eine Schule zu wählen , die ihren Überzeugungen entspricht . Das ist ein Grundrecht . Die Eltern haben die Pflicht , soweit wie möglich solche Schulen zu wählen , die sie in ihrer Aufgabe als christliche Erzieher am besten unterstützen [ Vgl . GE 6 ] . Die Behörden haben die Pflicht , dieses Elternrecht zu gewährleisten und dafür zu sorgen , daß es auch wirklich ausgeübt werden kann .
AbsIII III Pflichten der Familienmitglieder