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DeutschKte 2209 Die Familie ist durch geeignete soziale Maßnahmen zu unterstützen und zu schützen . Wenn die Familien nicht imstande sind , ihre Aufgaben zu erfüllen , haben andere Körperschaften der Gesellschaft die Pflicht , der Institution der Familie beizustehen und sie zu unterstützen . Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sollen die größeren Gemeinschaften davon Abstand nehmen , sich die Rechte der Familie anzumaßen oder in ihr Leben einzugreifen .
AbsII II Familie und Gesellschaft