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DeutschKte 2185 Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sollen die Gläubigen keine Arbeiten oder Tätigkeiten ausüben , die schuldige Gottesverehrung , die Freude am Tag des Herrn , das Verrichten von Werken der Barmherzigkeit und die angemessene Erholung von Geist und Körper verhindern [ Vgl . [ link ] CIC . can , 1247 ] . Familienpflichten oder wichtige soziale Aufgaben entschuldigen rechtmäßig davon , das Gebot der Sonntagsruhe einzuhalten . Die Gläubigen sollen aber darauf achten , daß berechtigte Entschuldigungen nicht zu Gewohnheiten führen , die für die Gottesverehrung , das Familienleben und die Gesundheit nachteilig sind . Die Liebe zur Wahrheit drängt zu heiliger Muße ; die Dringlichkeit der Liebe nimmt willig Arbeit auf sich " ( Augustinus , civ . 19,19 ) .
AbsII II Der Tag des Herrn