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DeutschKte 2183 Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich ist , wird sehr empfohlen , daß die Gläubigen an einem Wortgottesdienst teilnehmen , wenn ein solcher in der Pfarrkirche oder an einem anderen heiligen Ort gemäß den Vorschriften des Diözesanbischofs gefeiert wird , oder daß sie sich eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen widmen ( [ link ] CIC , can . 1248 , §2 ) .
AbsII II Der Tag des Herrn