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DeutschKte 2180 Eines der Kirchengebote bestimmt das Gesetz des Herrn genauer : Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet ( [ link ] CIC , can . 1247 ) . Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt , wer an einer Messe teilnimmt , wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird ( [ link ] CIC , can . 1248 , §1 ) .
AbsII II Der Tag des Herrn