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Satz
Kte 2150 Das zweite Gebot verbietet den Meineid . Schwören oder einen Eid ablegen heißt Gott zum Zeugen anrufen für das , was man aussagt . Es heißt die göttliche Wahrhaftigkeit anrufen , damit sie für die eigene Wahrhaftigkeit bürge . Der Eid verpflichtet auf den Namen des Herrn . Den Herrn , deinen Gott , sollst du fürchten ; ihm sollst du dienen , bei seinem Namen sollst du schwören ( Dtn 6 , 13 ) .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
2150
Das
zweite
Gebot
verbietet
den
Meineid
.
Schwören
oder
einen
Eid
ablegen
heißt
Gott
zum
Zeugen
anrufen
für
das
,
was
man
aussagt
.
Es
heißt
die
göttliche
Wahrhaftigkeit
anrufen
,
damit
sie
für
die
eigene
Wahrhaftigkeit
bürge
.
Der
Eid
verpflichtet
auf
den
Namen
des
Herrn
.
Den
Herrn
,
deinen
Gott
,
sollst
du
fürchten
;
ihm
sollst
du
dienen
,
bei
seinem
Namen
sollst
du
schwören
(
Dtn
6 , 13 ) .
AbsI I Der Name des Herrn ist heilig