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Satz
Kte 2122 Der Spender [ von Sakramenten ] darf außer den von der zuständigen Autorität festgesetzten Stolgebühren für die Sakramentenspendung nichts fordern ; er hat immer darauf bedacht zu sein , daß Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden ( [ link ] CIC , can . 848 ) . Die zuständige Autorität setzt Stolgebühren fest , kraft des Grundsatzes , daß das christliche Volk für den Unterhalt der kirchlichen Amtsträger aufzukommen hat . Denn wer arbeitet , hat ein Recht auf seinen Unterhalt ( Mt 10,10 ) [ Vgl . Lk 10,7 ; 1 Kor 9,5-18 ; 1 Tim 5,17-18. ] .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
2122
Der
Spender
[
von
Sakramenten
]
darf
außer
den
von
der
zuständigen
Autorität
festgesetzten
Stolgebühren
für
die
Sakramentenspendung
nichts
fordern
;
er
hat
immer
darauf
bedacht
zu
sein
,
daß
Bedürftige
nicht
wegen
ihrer
Armut
der
Hilfe
der
Sakramente
beraubt
werden
( [
link
] CIC ,
can
. 848 ) .
Die
zuständige
Autorität
setzt
Stolgebühren
fest
,
kraft
des
Grundsatzes
,
daß
das
christliche
Volk
für
den
Unterhalt
der
kirchlichen
Amtsträger
aufzukommen
hat
.
Denn
wer
arbeitet
,
hat
ein
Recht
auf
seinen
Unterhalt
(
Mt
10,10
) [
Vgl
.
Lk
10,7
; 1
Kor
9,5-18
; 1
Tim
5,17-18.
] .
AbsIII III Du sollst neben mir keine anderen Götter haben