kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschKte 2122 Der Spender [ von Sakramenten ] darf außer den von der zuständigen Autorität festgesetzten Stolgebühren für die Sakramentenspendung nichts fordern ; er hat immer darauf bedacht zu sein , daß Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden ( [ link ] CIC , can . 848 ) . Die zuständige Autorität setzt Stolgebühren fest , kraft des Grundsatzes , daß das christliche Volk für den Unterhalt der kirchlichen Amtsträger aufzukommen hat . Denn wer arbeitet , hat ein Recht auf seinen Unterhalt ( Mt 10,10 ) [ Vgl . Lk 10,7 ; 1 Kor 9,5-18 ; 1 Tim 5,17-18. ] .
AbsIII III Du sollst neben mir keine anderen Götter haben