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DeutschKte 2073 Die Gehorsamspflicht gegenüber den Geboten erstreckt sich auch auf Verpflichtungen , die der Sache nach weniger schwer wiegen . So wird z . B . durch das fünfte Gebot untersagt , einander durch Worte zu verletzen , was nur aufgrund der Umstände oder der Absicht dessen , der die Beleidigung ausspricht , ein schwerwiegendes Vergehen sein kann .