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Satz
Lev 25,32 Für die Städte der Leviten , die Häuser der Städte , die ihr Erbbesitz sind , gilt : Die Leviten haben ein zeitlich unbegrenztes Rückkaufrecht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Lev
25,32
Für
die
Städte
der
Leviten
,
die
Häuser
der
Städte
,
die
ihr
Erbbesitz
sind
,
gilt
:
Die
Leviten
haben
ein
zeitlich
unbegrenztes
Rückkaufrecht
.
25,32-34 Sonderbestimmungen für die Leviten