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Satz
Lev 7,16 Wenn es sich um ein Gelübde oder um ein freiwilliges Opfer handelt , darf das Fleisch am Tag der Darbringung und am folgenden Tag gegessen werden ; was übrig bleibt , darf gegessen werden ;
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Lev
7,16
Wenn
es
sich
um
ein
Gelübde
oder
um
ein
freiwilliges
Opfer
handelt
,
darf
das
Fleisch
am
Tag
der
Darbringung
und
am
folgenden
Tag
gegessen
werden
;
was
übrig
bleibt
,
darf
gegessen
werden
;
7,11-21 Das Heilsopfer