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DeutschKte 1930 Zur Achtung der menschlichen Person gehört auch die Achtung der Rechte , die sich aus ihrer Würde als Geschöpf ergeben . Diese Rechte leiten sich nicht von der Gesellschaft ab und sind von ihr anzuerkennen . Sie bilden die Grundlage für die sittliche Berechtigung jeder Autorität . Eine Gesellschaft , die diese Rechte mit Füßen tritt oder sich weigert , sie in ihrer positiven Gesetzgebung anzuerkennen , untergräbt ihre eigene sittliche Rechtmäßigkeit‘ . Wenn eine Autorität die Person nicht achtet , kann sie sich nur auf Macht oder Gewalt stützen , um ihre Untergebenen zum Gehorsam zu bringen . Die Kirche muß die Menschen guten Willens an diese Rechte erinnern und diese von mißbräuchlichen oder falschen Forderungen unterscheiden .
AbsI I Die Achtung der menschlichen Person