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Satz
Kte 1930 Zur Achtung der menschlichen Person gehört auch die Achtung der Rechte , die sich aus ihrer Würde als Geschöpf ergeben . Diese Rechte leiten sich nicht von der Gesellschaft ab und sind von ihr anzuerkennen . Sie bilden die Grundlage für die sittliche Berechtigung jeder Autorität . Eine Gesellschaft , die diese Rechte mit Füßen tritt oder sich weigert , sie in ihrer positiven Gesetzgebung anzuerkennen , untergräbt ihre eigene sittliche Rechtmäßigkeit‘ . Wenn eine Autorität die Person nicht achtet , kann sie sich nur auf Macht oder Gewalt stützen , um ihre Untergebenen zum Gehorsam zu bringen . Die Kirche muß die Menschen guten Willens an diese Rechte erinnern und diese von mißbräuchlichen oder falschen Forderungen unterscheiden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
1930
Zur
Achtung
der
menschlichen
Person
gehört
auch
die
Achtung
der
Rechte
,
die
sich
aus
ihrer
Würde
als
Geschöpf
ergeben
.
Diese
Rechte
leiten
sich
nicht
von
der
Gesellschaft
ab
und
sind
von
ihr
anzuerkennen
.
Sie
bilden
die
Grundlage
für
die
sittliche
Berechtigung
jeder
Autorität
.
Eine
Gesellschaft
,
die
diese
Rechte
mit
Füßen
tritt
oder
sich
weigert
,
sie
in
ihrer
positiven
Gesetzgebung
anzuerkennen
,
untergräbt
ihre
eigene
sittliche
Rechtmäßigkeit‘ .
Wenn
eine
Autorität
die
Person
nicht
achtet
,
kann
sie
sich
nur
auf
Macht
oder
Gewalt
stützen
,
um
ihre
Untergebenen
zum
Gehorsam
zu
bringen
.
Die
Kirche
muß
die
Menschen
guten
Willens
an
diese
Rechte
erinnern
und
diese
von
mißbräuchlichen
oder
falschen
Forderungen
unterscheiden
.
AbsI I Die Achtung der menschlichen Person