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DeutschKte 1915 Die Bürger sollen soweit wie möglich am öffentlichen Leben aktiv teilnehmen . Die Art und Weise dieser Teilnahme kann von Land zu Land , von Kultur zu Kultur verschieden sein . Lobenswert ist aber die Handlungsweise jener Nationen , in denen ein möglichst großer Teil der Bürger in wahrer Freiheit am Gemeinwesen beteiligt wird ( GS 31,3 ) .
AbsIII III Verantwortung und Mitarbeit