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Satz
Kte 1907 Erstens setzt es die Achtung der Person als solcher voraus . Im Namen des Gemeinwohls sind die öffentlichen Gewalten verpflichtet , die unveräußerlichen Grundrechte der menschlichen Person zu achten . Die Gesellschaft muß jedem ihrer Glieder ermöglichen , seine Berufung zu verwirklichen . Insbesondere besteht das Gemeinwohl darin , daß man die natürlichen Freiheiten ausüben kann , die unerläßlich sind , um die Berufung als Mensch zu entfalten : das Recht zum Handeln nach der rechten Norm seines Gewissens , das Recht auf Schutz des Privatlebens und auf die rechte Freiheit , und zwar auch im religiösen Bereich ( GS 26,2 ) .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
1907
Erstens
setzt
es
die
Achtung
der
Person
als
solcher
voraus
.
Im
Namen
des
Gemeinwohls
sind
die
öffentlichen
Gewalten
verpflichtet
,
die
unveräußerlichen
Grundrechte
der
menschlichen
Person
zu
achten
.
Die
Gesellschaft
muß
jedem
ihrer
Glieder
ermöglichen
,
seine
Berufung
zu
verwirklichen
.
Insbesondere
besteht
das
Gemeinwohl
darin
,
daß
man
die
natürlichen
Freiheiten
ausüben
kann
,
die
unerläßlich
sind
,
um
die
Berufung
als
Mensch
zu
entfalten
:
das
Recht
zum
Handeln
nach
der
rechten
Norm
seines
Gewissens
,
das
Recht
auf
Schutz
des
Privatlebens
und
auf
die
rechte
Freiheit
,
und
zwar
auch
im
religiösen
Bereich
(
GS
26,2
) .
AbsII II Das Gemeinwohl