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DeutschKte 1793 Wenn hingegen die Unkenntnis unüberwindlich oder der Betreffende für das Fehlurteil nicht verantwortlich ist , kann ihm seine böse Tat nicht zur Last gelegt werden . Trotzdem bleibt sie etwas Böses , ein Mangel , eine Unordnung . Aus diesem Grund müssen wir uns bemühen , Irrtümer des Gewissens zu beheben .
AbsIV IV Das irrende Gewissen