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DeutschKte 1782 Der Mensch hat das Recht , in Freiheit seinem Gewissen entsprechend zu handeln , und sich dadurch persönlich sittlich zu entscheiden . Er darf also nicht gezwungen werden , gegen sein Gewissen zu handeln . Er darf aber auch nicht daran gehindert werden , gemäß seinem Gewissen zu handeln , besonders im Bereiche der Religion ( DH 3 ) .
AbsI I Das Gewissensurteil