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Satz
Kte 1782 Der Mensch hat das Recht , in Freiheit seinem Gewissen entsprechend zu handeln , und sich dadurch persönlich sittlich zu entscheiden . Er darf also nicht gezwungen werden , gegen sein Gewissen zu handeln . Er darf aber auch nicht daran gehindert werden , gemäß seinem Gewissen zu handeln , besonders im Bereiche der Religion ( DH 3 ) .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
1782
Der
Mensch
hat
das
Recht
,
in
Freiheit
seinem
Gewissen
entsprechend
zu
handeln
,
und
sich
dadurch
persönlich
sittlich
zu
entscheiden
.
Er
darf
also
nicht
gezwungen
werden
,
gegen
sein
Gewissen
zu
handeln
.
Er
darf
aber
auch
nicht
daran
gehindert
werden
,
gemäß
seinem
Gewissen
zu
handeln
,
besonders
im
Bereiche
der
Religion
( DH 3 ) .
AbsI I Das Gewissensurteil