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DeutschKte 1780 Die Würde der menschlichen Person enthält und verlangt , daß das Gewissen richtig urteilt . Zum Gewissen gehören : die Wahrnehmung der Moralprinzipien [ Synderesisi , ihre Anwendung durch eine Beurteilung der Gründe und der Güter unter den gegebenen Umständen , und schließlich das Urteil über die auszuführenden oder bereits durchgeführten konkreten Handlungen . Das kluge Urteil des Gewissens anerkennt praktisch und konkret die Wahrheit über das sittlich Gute , die im Gesetz der Vernunft ausgedrückt ist . Als klug bezeichnet man den Menschen , der sich diesem Urteil gemäß entscheidet .
AbsI I Das Gewissensurteil