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Satz
Kte 1753 Eine gute Absicht ( z . B . die , dem Nächsten zu helfen ) macht ein an sich falsches Verhalten ( wie Lüge oder Verleumdung ) nicht zu etwas Gutem oder Richtigem . Der Zweck rechtfertigt die Mittel nicht . Darum kann man etwa die Verurteilung eines Unschuldigen nicht als ein legitimes Mittel zur Rettung des Volkes rechtfertigen . Hingegen wird eine an sich gute Handlung ( z . B . Almosengeben ) [ Vgl . Mt 6,2-4 ] zu etwas Schlechtem , wenn eine schlechte Absicht ( z . B . Eitelkeit ) hinzukommt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
1753
Eine
gute
Absicht
( z . B .
die
,
dem
Nächsten
zu
helfen
)
macht
ein
an
sich
falsches
Verhalten
(
wie
Lüge
oder
Verleumdung
)
nicht
zu
etwas
Gutem
oder
Richtigem
.
Der
Zweck
rechtfertigt
die
Mittel
nicht
.
Darum
kann
man
etwa
die
Verurteilung
eines
Unschuldigen
nicht
als
ein
legitimes
Mittel
zur
Rettung
des
Volkes
rechtfertigen
.
Hingegen
wird
eine
an
sich
gute
Handlung
( z . B .
Almosengeben
) [
Vgl
.
Mt
6,2-4 ]
zu
etwas
Schlechtem
,
wenn
eine
schlechte
Absicht
( z . B .
Eitelkeit
)
hinzukommt
.
AbsI I Die Quellen der Sittlichkeit