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DeutschKte 1669 Die Sakramentalien fallen unter die Zuständigkeit des Priestertums aller Getauften : Jeder Getaufte ist dazu berufen , ein Segen zu sein [ Vgl . Gen 12,2 ] und zu segnen [ Vgl . Lk 6,28 ; Röm 12,14 : 1 Petr 3,9 ] . Daher können Laien gewissen Segnungen vorstehen [ Vgl . SC 79 ; [ link ] CIC , can , 1168 ] . Je mehr eine Segnung das kirchliche und sakramentale Leben betrifft , desto mehr ist ihr Vollzug dem geweihten Amt ( Bischöfen , Priestern und Diakonen ) [ Vgl . Ben 16 ; 18 ] vorbehalten .