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DeutschKte 1663 Da die Ehe die Gatten in einen öffentlichen Lebensstand innerhalb der Kirche stellt ist es angebracht daß die Trauung öffentlich , im Rahmen einer liturgischen Feier geschieht vor dem Priester ( oder dem dazu bevollmächtigten Zeugen der Kirche ) den Trauzeugen und der Gemeinde der Gläubigen .
AbsVII Kurztexte