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DeutschKte 1640 Das Band der Ehe wird somit von Gott selbst geknüpft , so daß die zwischen Getauften geschlossene und vollzogene Ehe nie aufgelöst werden kann . Dieses Band , das aus dem freien menschlichen Akt der Brautleute und dem Vollzug der Ehe hervorgeht , ist fortan unwiderrufliche Wirklichkeit und stellt einen durch die Treue Gottes gewährleisteten Bund her . Es liegt nicht in der Macht der Kirche , sich gegen diese Verfügung der göttlichen Weisheit auszusprechen [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1141 ] .
AbsIV IV Die Wirkungen des Sakramentes der Ehe