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DeutschKte 1631 Aus diesem Grund verlangt die Kirche normalerweise von ihren Gläubigen , daß sie die Ehe in kirchlicher Form schließen [ Vgl . K . v . Trient : DS 1813-1816 ; [ link ] CIC , can . 1108. ] . Für diese Bestimmung liegen mehrere Gründe vor : Die sakramentale Trauung ist ein liturgischer Akt . Darum ist es angebracht , daß sie in der öffentlichen Liturgie der Kirche gefeiert wird . - Die Trauung führt in einen kirchlichen Stand ein ; sie schafft Rechte und Pflichten in der Kirche , zwischen den Gatten und gegenüber den Kindern . - Weil die Ehe ein Lebensstand in der Kirche ist , muß über den Abschluß der Ehe Gewißheit bestehen - darum ist die Anwesenheit von Zeugen verpflichtend . - Der öffentliche Charakter des Konsenses schützt das einmal gegebene Jawort und hilft , ihm treu zu bleiben .
AbsIII III Der Ehekonsens