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Satz
Kte 1631 Aus diesem Grund verlangt die Kirche normalerweise von ihren Gläubigen , daß sie die Ehe in kirchlicher Form schließen [ Vgl . K . v . Trient : DS 1813-1816 ; [ link ] CIC , can . 1108. ] . Für diese Bestimmung liegen mehrere Gründe vor : Die sakramentale Trauung ist ein liturgischer Akt . Darum ist es angebracht , daß sie in der öffentlichen Liturgie der Kirche gefeiert wird . - Die Trauung führt in einen kirchlichen Stand ein ; sie schafft Rechte und Pflichten in der Kirche , zwischen den Gatten und gegenüber den Kindern . - Weil die Ehe ein Lebensstand in der Kirche ist , muß über den Abschluß der Ehe Gewißheit bestehen - darum ist die Anwesenheit von Zeugen verpflichtend . - Der öffentliche Charakter des Konsenses schützt das einmal gegebene Jawort und hilft , ihm treu zu bleiben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
1631
Aus
diesem
Grund
verlangt
die
Kirche
normalerweise
von
ihren
Gläubigen
,
daß
sie
die
Ehe
in
kirchlicher
Form
schließen
[
Vgl
. K . v .
Trient
: DS
1813-1816
; [
link
] CIC ,
can
.
1108.
] .
Für
diese
Bestimmung
liegen
mehrere
Gründe
vor
:
Die
sakramentale
Trauung
ist
ein
liturgischer
Akt
.
Darum
ist
es
angebracht
,
daß
sie
in
der
öffentlichen
Liturgie
der
Kirche
gefeiert
wird
. -
Die
Trauung
führt
in
einen
kirchlichen
Stand
ein
;
sie
schafft
Rechte
und
Pflichten
in
der
Kirche
,
zwischen
den
Gatten
und
gegenüber
den
Kindern
. -
Weil
die
Ehe
ein
Lebensstand
in
der
Kirche
ist
,
muß
über
den
Abschluß
der
Ehe
Gewißheit
bestehen
-
darum
ist
die
Anwesenheit
von
Zeugen
verpflichtend
. -
Der
öffentliche
Charakter
des
Konsenses
schützt
das
einmal
gegebene
Jawort
und
hilft
,
ihm
treu
zu
bleiben
.
AbsIII III Der Ehekonsens