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DeutschKte 1627 Der Konsens besteht in dem personal freien Akt , in dem sich die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen ( GS 48,1)1 Ich nehme dich zu meiner Frau ; Ich nehme dich zu meinem Mann ( 0cM 45 ) . Dieser Konsens , der die Brautleute aneinander bindet , wird dadurch vollzogen , daß die beiden ein Fleisch werden [ Vgl . Gen 2,24 ; Mk 10,8 ; Eph 5,31 ] .
AbsIII III Der Ehekonsens